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Die monatliche Pauschale zur [[Betreuervergütung]] ist bei stationären Einrichtungen oder gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen '''niedriger''' als bei den anderen Wohnformen. Dies liegt am höheren Betreuungsaufwand außerhalb von Heimen. Die richtige Eingruppierung ist oft strittig (§ 9 VBVG Fallpauschalen).
 
Die monatliche Pauschale zur [[Betreuervergütung]] ist bei stationären Einrichtungen oder gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen '''niedriger''' als bei den anderen Wohnformen. Dies liegt am höheren Betreuungsaufwand außerhalb von Heimen. Die richtige Eingruppierung ist oft strittig (§ 9 VBVG Fallpauschalen).
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==Erwachsenenbetreuung in einer Pflegefamilie==
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Im Rahmen der Sozialen Teilhabe gemäß Kapitel 12 im 9. Sozialgesetzbuch von Deutschland ist es seit 2018 möglich, staatliche Leistungen gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX für die Betreuung in einer (fremden) Pflegefamilie zu erhalten. Diese staatlichen Teilhabeleistungen gemäß § 80 SGB IX werden erbracht, um leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen die Betreuung in einer anderen Familie als der eigenen Herkunftsfamilie durch eine geeignete und überprüfbare Pflegeperson zu ermöglichen. Bei volljährigen Leistungsberechtigten gilt § 44 SGB VIII aus dem Jugendhilferecht für die Pflegeperson des Erwachsenen entsprechend, d.h. sie muss eine Berechtigung zur Vollzeitpflege besitzen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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