Das lateinische Wort „subsidium“ bedeutete Hilfsmannschaft, Reserve, Beistand, Stütze. Das Fremdwort subsidiär bedeutet mithelfend oder unterstützend. Im Recht sind subsidiäre [[Rechtsmittel]] nur dann gegeben, wenn bestimmte andere unzulässig sind. Eine subsidiäre Haftung (z.B. Bürgschaft gemäß § 765 BGB) tritt ein, wenn der vorgehende Verpflichtete die betreffende Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. | Das lateinische Wort „subsidium“ bedeutete Hilfsmannschaft, Reserve, Beistand, Stütze. Das Fremdwort subsidiär bedeutet mithelfend oder unterstützend. Im Recht sind subsidiäre [[Rechtsmittel]] nur dann gegeben, wenn bestimmte andere unzulässig sind. Eine subsidiäre Haftung (z.B. Bürgschaft gemäß § 765 BGB) tritt ein, wenn der vorgehende Verpflichtete die betreffende Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. |