# Eine teleologische Reduktion von § 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG kommt nicht in Betracht.
# Eine teleologische Reduktion von § 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG kommt nicht in Betracht.
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'''LG Rottweil, Beschluss vom 19.08.2025, 1 T 118/25'''
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Verfahrenspfleger sind gem. § 4 Nr. 16 lit. m und Nr. 18 UStG sowie Art. 132 Abs. 1 lit. g MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit (vgl. BFH, Urteil v. 25.11.2021, V R 34/19), weshalb auch die Vergütungspauschale für eine berufsmäßige Verfahrenspflegerin gemäß § 277 Abs. 3 FamFG ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist.
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Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält seit 1.9.2009 gem. § 158c FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro. Diese ist ebenfalls umsatzsteuerfrei (BFH, Urt v. 17.07.2019 - V R 27/17).
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Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält gem. § 158c FamFG eine Pauschalvergütung von 690 Euro. Diese ist ebenfalls umsatzsteuerfrei (BFH, Urt v. 17.07.2019 - V R 27/17).