In Deutschland wird zwischen sogenannten Jedermannsrechten (Menschenrechten), den Deutschenrechten und den Europäischen Grundrechten juristisch unterschieden. Jedermannsrechte erkennt der Kundige an den Formulierungen im Grundgesetz wie „Jeder hat das Recht …“, „Jedermann hat das Recht …“, „Alle Menschen …“ oder „Niemand darf …“. Jedermannsrechte sind zum Beispiel die wichtigen Grundrechte nach Artikel 1, 2, 3, 4, 5 und 17 GG. | In Deutschland wird zwischen sogenannten Jedermannsrechten (Menschenrechten), den Deutschenrechten und den Europäischen Grundrechten juristisch unterschieden. Jedermannsrechte erkennt der Kundige an den Formulierungen im Grundgesetz wie „Jeder hat das Recht …“, „Jedermann hat das Recht …“, „Alle Menschen …“ oder „Niemand darf …“. Jedermannsrechte sind zum Beispiel die wichtigen Grundrechte nach Artikel 1, 2, 3, 4, 5 und 17 GG. |