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'''OVG Saarland, Beschluss vom 06.08.2020, 2 B 255/20'''
 
'''OVG Saarland, Beschluss vom 06.08.2020, 2 B 255/20'''
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# Die Beschränkung der Besuche in [[Altenheim]]en und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Coronavirus zu schützen, ist verhältnismäßig.
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# Die Beschränkung der Besuche in [[Altenheim]]en und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Coronavirus zu schützen, ist [[Verhältnismäßigkeitsprinzip|verhältnismäßig]].
 
# Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen.
 
# Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen.
  
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