Bevollmächtigte und Betreuer sind in ihrer Eigenschaft als [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] der Verbraucher - juristisch betrachtet - deren Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB beim Erfüllen der Vertragspflichten. Verletzen Vertreter Vertragspflichten gröblich schuldhaft, könnte der Vertrag des Verbrauchers deswegen gekündigt werden. Die Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen würde auch den [[Vulnerabilität|vulnerablen Verbrauchern]] entsprechend zugerechnet. Gegebenenfalls müsste das zuständige [[Betreuungsgericht]] rechtzeitig eingreifen. | Bevollmächtigte und Betreuer sind in ihrer Eigenschaft als [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] der Verbraucher - juristisch betrachtet - deren Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB beim Erfüllen der Vertragspflichten. Verletzen Vertreter Vertragspflichten gröblich schuldhaft, könnte der Vertrag des Verbrauchers deswegen gekündigt werden. Die Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen würde auch den [[Vulnerabilität|vulnerablen Verbrauchern]] entsprechend zugerechnet. Gegebenenfalls müsste das zuständige [[Betreuungsgericht]] rechtzeitig eingreifen. |