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Bevollmächtigte und Betreuer sind in ihrer Eigenschaft als [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] der Verbraucher - juristisch betrachtet - deren Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB beim Erfüllen der Vertragspflichten. Verletzen Vertreter Vertragspflichten gröblich schuldhaft, könnte der Vertrag des Verbrauchers deswegen gekündigt werden. Die Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen würde auch den [[Vulnerabilität|vulnerablen Verbrauchern]] entsprechend zugerechnet. Gegebenenfalls müsste das zuständige [[Betreuungsgericht]] rechtzeitig eingreifen.
 
Bevollmächtigte und Betreuer sind in ihrer Eigenschaft als [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] der Verbraucher - juristisch betrachtet - deren Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB beim Erfüllen der Vertragspflichten. Verletzen Vertreter Vertragspflichten gröblich schuldhaft, könnte der Vertrag des Verbrauchers deswegen gekündigt werden. Die Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen würde auch den [[Vulnerabilität|vulnerablen Verbrauchern]] entsprechend zugerechnet. Gegebenenfalls müsste das zuständige [[Betreuungsgericht]] rechtzeitig eingreifen.
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Die monatliche Pauschale zur [[Betreuervergütung]] ist bei stationären Einrichtungen oder gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen '''niedriger''' als bei den anderen Wohnformen. Dies liegt am höheren Betreueraufwand außerhalb von Heimen. Die richtige Eingruppierung ist oft strittig.
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Die monatliche Pauschale zur [[Betreuervergütung]] ist bei stationären Einrichtungen oder gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen '''niedriger''' als bei den anderen Wohnformen. Dies liegt am höheren Betreueraufwand außerhalb von Heimen. Die richtige Eingruppierung ist oft strittig (§ 9 VBVG Fallpauschalen).
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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