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(Die Seite wurde neu angelegt: Das Betreuungsrecht schließt nicht aus, dass ein Betreuer neben der Führung von Betreuungen im Rahmen seiner Berufsausübung einzelne Betreuungen auch ehrenamtlich ü...) |
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| + | Das [[Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz|2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz]] trat in Kraft. Die alten [[Vormundschaftsgericht]]e existierten weiter bis zum 31.08.2009. | ||
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Version vom 7. September 2024, 16:30 Uhr
Neu zum 01.07.2005
Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Die alten Vormundschaftsgerichte existierten weiter bis zum 31.08.2009.
Neu ab 01.09.2009
Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Neu waren die Betreuungsgerichte (Umbenennung) und die Patientenverfügungen als deutsche Rechtsinstitute.