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*Zum ersten geht es um die Einwilligung in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, in [[Heilbehandlung]] und ärztliche Eingriffe sowie deren Untersagung. Diese drei strafrechtlich relevanten Einwilligungen finden sich bereits in § 630 d BGB sowie in den betreuungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 1827 und 1829 BGB 2023. Es handelt sich dabei um die Verbindlichkeit von [[Patientenverfügung]]en und sonstigen Patientenwünschen sowie um die [[Genehmigung der Heilbehandlung|Genehmigung gefährlicher Behandlungen]] sowie deren Beendigung oder Nichteinleitung.  
 
*Zum ersten geht es um die Einwilligung in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, in [[Heilbehandlung]] und ärztliche Eingriffe sowie deren Untersagung. Diese drei strafrechtlich relevanten Einwilligungen finden sich bereits in § 630 d BGB sowie in den betreuungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 1827 und 1829 BGB 2023. Es handelt sich dabei um die Verbindlichkeit von [[Patientenverfügung]]en und sonstigen Patientenwünschen sowie um die [[Genehmigung der Heilbehandlung|Genehmigung gefährlicher Behandlungen]] sowie deren Beendigung oder Nichteinleitung.  
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*Zum zweiten geht es in § 1358 Abs. 1 BGB 2023 um den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit den anfangs genannten Behandlungen ([[wikipedia:de:Behandlungsvertrag|Arztverträge]], Krankenhausverträge sowie Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege, zum Beispiel Kurzzeit-Pflegeverträge.
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*Zum zweiten geht es in § 1358 Abs. 1 BGB 2023 um den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit den anfangs genannten Behandlungen: [[wikipedia:de:Behandlungsvertrag|Arztverträge]], Krankenhausverträge sowie Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege, zum Beispiel Kurzzeit-Pflegeverträge.
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*Zum dritten geht es um Maßnahmen, die allgemein als unterbringungsähnliche Maßnahme bezeichnet werden also [[Fixierung]]en, Bettgitter und ähnliche Freiheitsentziehungen durch Pflegepersonal.
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*Zum dritten geht es um Maßnahmen, die allgemein als [[unterbringungsähnliche Maßnahme]]n bezeichnet werden also [[Fixierung]]en, Bettgitter und ähnliche Freiheitsentziehungen durch Pflegepersonal.
    
*Zum vierten geht es um Ansprüche, die die vertretene Person gegenüber Dritten hat. Insbesondere ist dabei an Sozialleistungsansprüche aus Anlass der Erkrankung zu denken (Leistungen der [[Krankenversicherung]], der Pflegeversicherung, der Beihilfe für Beamte).  
 
*Zum vierten geht es um Ansprüche, die die vertretene Person gegenüber Dritten hat. Insbesondere ist dabei an Sozialleistungsansprüche aus Anlass der Erkrankung zu denken (Leistungen der [[Krankenversicherung]], der Pflegeversicherung, der Beihilfe für Beamte).  
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