Zu den Vergütungstabellen siehe unter [[Vergütungstabelle]].
Zu den Vergütungstabellen siehe unter [[Vergütungstabelle]].
+
+
Seit 1.1.23 ist Voraussetzung der Berufsbetreuervergütung die [[Registrierung]] nach dem BtOG.
+
+
Rechtsprechung dazu:
+
+
'''LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 06.06.2024, 13 T 364/24'''
+
+
#Dem vorläufig nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG registrierten Berufsbetreuer, der nicht rechtzeitig einen Antrag auf [[Registrierung]] als [[Berufsbetreuer]] stellt, steht ab dem 01.07.2023 kein Anspruch auf [[Betreuervergütung]] zu, auch nicht rückwirkend bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung.
+
#Er kann jedoch für die Zeit bis zur Entscheidung über seinen Registrierungsantrag eine [[Aufwandspauschale]] in entsprechender Anwendung des § 1878 Abs. 1 BGB geltend machen.
+
#Hinsichtlich § 1878 Abs. 3 BGB ist hierbei darauf abzustellen, ob im jeweiligen Monat zumindest an einem Tag kein Anspruch auf eine Vergütung als Berufsbetreuer bestanden hat.