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[[Bild:Betreuungszahlen.gif|thumb|300px|right|Anzahl der Betreuten am Jahresende]]
 
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[[Bild:Betreuungszahlen_einwohner.gif|thumb|300px|right|Betreuungen je Einwohner]]
 
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Die Entscheidung über die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] erfolgt durch das Betreuungsgericht. Es hat dabei zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 1814 BGB) gegeben sind.
 
Die Entscheidung über die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] erfolgt durch das Betreuungsgericht. Es hat dabei zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 1814 BGB) gegeben sind.
 
===Vorgehensweise===
 
===Vorgehensweise===
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Kann ein [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljähriger]] auf Grund einer [[wikipedia:de:psychische Erkrankung|psychischen]] [[wikipedia:de:Krankheit|Krankheit]] oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderung]] seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das [[Betreuungsgericht]] (Teil des [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgerichtes]]) für ihn auf seinen [[wikipedia:de:Antrag|Antrag]] oder [[wikipedia:de:von Amts wegen|von Amts wegen]] einen [[Betreuerbestellung|Betreuer]].
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Kann ein [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljähriger]] auf Grund einer [[wikipedia:de:Krankheit|Krankheit]] oder einer [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderung]] seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das [[Betreuungsgericht]] (Teil des [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgerichtes]]) für ihn auf seinen [[wikipedia:de:Antrag|Antrag]] oder [[wikipedia:de:von Amts wegen|von Amts wegen]] einen [[Betreuerbestellung|Betreuer]].
    
===Volljährigkeit===
 
===Volljährigkeit===
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=== Medizinische Diagnose Krankheit oder Behinderung ===
 
=== Medizinische Diagnose Krankheit oder Behinderung ===
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Voraussetzung zur [[Betreuerbestellung]] ist eine [[wikipedia:de:psychische Krankheit|psychische Krankheit]] oder eine körperliche, geistige oder seelische [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderung]].  
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Voraussetzung zur [[Betreuerbestellung]] ist eine [[wikipedia:de:psychische Krankheit|psychische Krankheit]] oder eine [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderung]].  
    
*a) psychische Krankheiten: Hierzu zählen alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen; jedoch auch seelische Störungen als Folge von Erkrankungen (z.B. Hirnhautentzündungen) oder [[wikipedia:de:Schädel-Hirn-Trauma|Hirnverletzung]]en. Gleiches gilt für [[wikipedia:de:Neurose|Neurose]]n ([[wikipedia:de:Zwangshandlung|Zwangshandlung]]en) oder Persönlichkeitsstörungen ([[wikipedia:de:Psychopathie|Psychopathie]]n);
 
*a) psychische Krankheiten: Hierzu zählen alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen; jedoch auch seelische Störungen als Folge von Erkrankungen (z.B. Hirnhautentzündungen) oder [[wikipedia:de:Schädel-Hirn-Trauma|Hirnverletzung]]en. Gleiches gilt für [[wikipedia:de:Neurose|Neurose]]n ([[wikipedia:de:Zwangshandlung|Zwangshandlung]]en) oder Persönlichkeitsstörungen ([[wikipedia:de:Psychopathie|Psychopathie]]n);
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Vor allem für die Suchtleiden, Psychopathien und Neurosen kann allerdings der rein medizinische
 
Vor allem für die Suchtleiden, Psychopathien und Neurosen kann allerdings der rein medizinische
 
Krankheitsbegriff nicht ausschlaggebend sein. Denn der Betreuer wird bestellt, um Entscheidungen an
 
Krankheitsbegriff nicht ausschlaggebend sein. Denn der Betreuer wird bestellt, um Entscheidungen an
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Stelle des Betreuten zu treffen. Rein ausführendes Organ solcher Entscheidungen kann er nicht sein,
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Stelle des Betreuten treffen zu können. Rein ausführendes Organ solcher Entscheidungen kann er nicht sein,
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dazu ist kein [[gesetzlicher Vertreter]] notwendig. Deshalb sind all diese Diagnosen nur dann wirklich
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dazu ist kein [[gesetzlicher Vertreter]] notwendig. Deshalb sind all diese Diagnosen nur dann wirklich Betreuungsgründe, wenn sie die Fähigkeit des Betroffenen, freie Entscheidungen zu treffen, erheblich
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Betreuungsgründe, wenn sie die Fähigkeit des Betroffenen, freie Entscheidungen zu treffen, erheblich
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einschränken. „Frei“ sind Entscheidungen, denen vernünftige Erwägungen zugrunde gelegt werden konnten. Das heißt: Juristisch relevant werden die genannten Krankheiten erst, wenn sie die Fähigkeit, Entscheidungen auf vernünftige Erwägungen zu gründen, erheblich einschränken. Das kann auf einer erheblichen Beeinträchtigung der Erkenntnisfähigkeit, der Fähigkeit zur Willensbildung oder zur Willensbetätigung beruhen. Nur wenn eine dieser Fähigkeiten von der Krankheit in erheblichem Maße betroffen ist, ist sie eine „psychische Krankheit“ im Rechtssinne.
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einschränken. „Frei“ sind Entscheidungen, denen vernünftige Erwägungen zugrunde gelegt werden
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konnten. Das heißt: Juristisch relevant werden die genannten Krankheiten erst, wenn sie die Fähigkeit, Entscheidungen auf vernünftige Erwägungen zu gründen, erheblich einschränken. Das kann auf einer erheblichen Beeinträchtigung der Erkenntnisfähigkeit, der Fähigkeit zur Willensbildung oder zur Willensbetätigung beruhen. Nur wenn eine dieser Fähigkeiten von der Krankheit in erheblichem Maße betroffen ist, ist sie eine „psychische Krankheit“ im Rechtssinne.
      
*b) [[wikipedia:de:geistige Behinderung|geistige Behinderung]]en: Hierunter fallen angeborene sowie die während der Geburt oder durch frühkindliche Hirnschädigung erworbene [[wikipedia:de:Intelligenzminderung|Intelligenzdefek]]te verschiedener Schweregrade. Auch hier ist nicht der getestete IQ ausschlaggebend, sondern die Frage, ob der Erkenntnis-, Willensbildungs- oder Willensbetätigungsprozess hierdurch erheblich beeinflusst wird.
 
*b) [[wikipedia:de:geistige Behinderung|geistige Behinderung]]en: Hierunter fallen angeborene sowie die während der Geburt oder durch frühkindliche Hirnschädigung erworbene [[wikipedia:de:Intelligenzminderung|Intelligenzdefek]]te verschiedener Schweregrade. Auch hier ist nicht der getestete IQ ausschlaggebend, sondern die Frage, ob der Erkenntnis-, Willensbildungs- oder Willensbetätigungsprozess hierdurch erheblich beeinflusst wird.
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*d) [[wikipedia:de:Körperbehinderung|körperliche Behinderungen]] können ebenfalls Anlass für die Bestellung eines Betreuers sein; allerdings nur, wenn sie die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten wenigstens teilweise aufheben oder wesentlich behindern (z.B. bei dauernder Bewegungsunfähigkeit oder [[wikipedia:de:Taubblindheit|Taubblindheit]]). Als Betreuungsgrund kommen körperliche Behinderungen nur  
 
*d) [[wikipedia:de:Körperbehinderung|körperliche Behinderungen]] können ebenfalls Anlass für die Bestellung eines Betreuers sein; allerdings nur, wenn sie die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten wenigstens teilweise aufheben oder wesentlich behindern (z.B. bei dauernder Bewegungsunfähigkeit oder [[wikipedia:de:Taubblindheit|Taubblindheit]]). Als Betreuungsgrund kommen körperliche Behinderungen nur  
 
in Frage, wenn sie die freie Willensbildung beeinträchtigen. Da der eigentliche Willensbildungsprozess
 
in Frage, wenn sie die freie Willensbildung beeinträchtigen. Da der eigentliche Willensbildungsprozess
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durch rein körperliche Behinderungen nicht beeinträchtigt sein kann, ist folglich eine Einschränkung
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durch rein körperliche Behinderungen nicht beeinträchtigt sein kann, ist folglich eine Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit der einzig relevante Ansatz, aber auch nur dann, wenn er entweder die Erkenntnisfähigkeit oder die Fähigkeit zur Willensbetätigung erheblich einschränkt.
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der Kommunikationsfähigkeit der einzig relevante Ansatz, aber auch nur dann, wenn er entweder die Erkenntnisfähigkeit oder die Fähigkeit zur Willensbetätigung erheblich einschränkt.
      
Siehe hierfür auch die internationale Klassifikation für Behinderungen (ICF): http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icf/index.htm
 
Siehe hierfür auch die internationale Klassifikation für Behinderungen (ICF): http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icf/index.htm
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Keine Rolle mehr spielen die bis 1992 gültigen, im juristischen, nicht im medizinischen Sinne zu verstehenden Ausdrücke ”[[wikipedia:de:Geisteskrankheit|Geisteskrankheit]]” und ”Geistesschwäche”.
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Keine Rolle spielen die bis 1992 gültigen, im juristischen, nicht im medizinischen Sinne zu verstehenden Ausdrücke ”[[wikipedia:de:Geisteskrankheit|Geisteskrankheit]]” und ”Geistesschwäche”.
    
Die größte Gruppe der unter Betreuung stehenden Menschen sind alte Menschen, die an der [[wikipedia:de:Alzheimer|Alzheimerkrankheit]] erkrankt sind oder deren Gehirnleistung nachgelassen hat ([[wikipedia:de:Zerebralsklerose|Zerebralsklerose]], [[wikipedia:de:Korsakow-Syndrom|Korsakow-Syndrom]]), umgangssprachlich ''Verkalkung''). Daneben benötigen geistig behinderte Menschen auch im Erwachsenenalter einen Betreuer.  
 
Die größte Gruppe der unter Betreuung stehenden Menschen sind alte Menschen, die an der [[wikipedia:de:Alzheimer|Alzheimerkrankheit]] erkrankt sind oder deren Gehirnleistung nachgelassen hat ([[wikipedia:de:Zerebralsklerose|Zerebralsklerose]], [[wikipedia:de:Korsakow-Syndrom|Korsakow-Syndrom]]), umgangssprachlich ''Verkalkung''). Daneben benötigen geistig behinderte Menschen auch im Erwachsenenalter einen Betreuer.  
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Ein Betreuer kann  bestellt werden, wenn zwar kein akuter Handlungsbedarf besteht, auf Grund einer Psychose aber im Falle eines akuten Schubes sofort gehandelt werden muss (BayObLG, BtPrax 1993, 171). Ein Betreuer kann auch bestellt werden für eine hirntote schwangere Frau, deren Kreislauf und Atmung in einer Klinik künstlich aufrechterhalten werden (AG Hersbruck {{Rspr|XVII 1556/92}} , Beschluss vom 16.10.1992, FamRZ 1992, 1471 = NJW 1992, 3245)
 
Ein Betreuer kann  bestellt werden, wenn zwar kein akuter Handlungsbedarf besteht, auf Grund einer Psychose aber im Falle eines akuten Schubes sofort gehandelt werden muss (BayObLG, BtPrax 1993, 171). Ein Betreuer kann auch bestellt werden für eine hirntote schwangere Frau, deren Kreislauf und Atmung in einer Klinik künstlich aufrechterhalten werden (AG Hersbruck {{Rspr|XVII 1556/92}} , Beschluss vom 16.10.1992, FamRZ 1992, 1471 = NJW 1992, 3245)
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Nach dem [http://www.bmj.de/files/-/2455/2.%20Evaluationsbericht%20BR.pdf Zwischenbericht 2007 des Kölner ISG] waren folgende medizinische Diagnosen Grundlagen die Bestellung beruflicher Betreuer im Jahre 2005:
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*6,9 % Körperliche Behinderung
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*19,9 % Demenz
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*16,7 % Sucht
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*33,4 % sonstige psychische Krankheit
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*15,9 % geistige Behinderung
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*19,7 % Mischbild Krankheit und Behinderung
      
=== Auswirkungen auf die Erledigung eigener Angelegenheiten ===
 
=== Auswirkungen auf die Erledigung eigener Angelegenheiten ===