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Version vom 14. Mai 2009, 14:59 Uhr
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==Endgültige Betreuerbestellung erfolgt zum Verfahrensende==
==Endgültige Betreuerbestellung erfolgt zum Verfahrensende==
−
Der Beschluss, mit dem die Betreuerbestellung erfolgt ({{Zitat de §|69|fgg}} FGG), muss
'''
folgende
Ang'''aben
enthalten:
+
Der Beschluss, mit dem die Betreuerbestellung erfolgt ({{Zitat de §|69|fgg}} FGG), muss folgende
Angaben
enthalten:
* Name des Betroffenen,
* Name des Betroffenen,
Weymarn
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