*Pflegestufe 1 = erheblich pflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen (im Tagesschnitt mindestens 90 Minuten) | *Pflegestufe 1 = erheblich pflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen (im Tagesschnitt mindestens 90 Minuten) |