* Absatz 3: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung trägt dazu bei, dass der Betreute in die Lage versetzt wird, Wünsche zu äußern. Ebenso können im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung, beispielsweise durch Gespräche mit Angehörigen, Hausärzten und Personal aus der Einrichtung Wünsche des Betreuten dokumentiert werden, die dieser vor Bestellung des Betreuers geäußert hat. | * Absatz 3: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung trägt dazu bei, dass der Betreute in die Lage versetzt wird, Wünsche zu äußern. Ebenso können im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung, beispielsweise durch Gespräche mit Angehörigen, Hausärzten und Personal aus der Einrichtung Wünsche des Betreuten dokumentiert werden, die dieser vor Bestellung des Betreuers geäußert hat. |