Ein Gegenbetreuer darf nicht gegen den freien Willen des Betroffenen bestellt werden.
Ein Gegenbetreuer darf nicht gegen den freien Willen des Betroffenen bestellt werden.
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== Vergütung des beruflichen Gegenvormundes ==
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Der Gegenvormund eines Minderjährigen wird nach konkretem Zeitaufwand vergütet, {{Zitat de §|3|vbvg}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] VBVG. Die Stundensätze liegen zwischen 19,50 Euro und 33,50 Euro (zuzüglich [[wikipedia:de:Mehrwertsteuer|MWSt.]]) je nach Qualifikation. [[Aufwendungsersatz]] nach {{Zitat de §|1835|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] wird zusätzlich gezahlt.
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Bei besonderer Schwierigkeit kann der [[Stundensatz]] erhöht werden: bewilligt das Gericht dem Vormund eines vermögenden Mündels wegen außergewöhnlicher Schwierigkeiten eine erhöhten Stundensatz, kann dieser grundsätzlich auch für die Vergütung des zur Überwachung dieses Vormundes bestellten Gegenvormund herangezogen werden: BayObLG [[BtPrax]] 2004, 195 = FGPrax 2004, 236 = FamRZ 2004, 1899 = Rpfleger 2004, 565.