#Ziele der Betreuung, bereits durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf § 1821 Absatz 6, und
#Ziele der Betreuung, bereits durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf § 1821 Absatz 6, und
#Wünsche des Betreuten hinsichtlich der Betreuung.
#Wünsche des Betreuten hinsichtlich der Betreuung.
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In geeigneten Fällen kann das Betreuungsgericht bzw. der Rechtspfleger den Anfangsbericht und das [[Vermögensverzeichnis]] im [[Erörterungsgespräch]] mit dem Betreuten und dem Betreuer besprechen.