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*[[Tod des Betreuten]] (§ 1870 BGB);
 
*[[Tod des Betreuten]] (§ 1870 BGB);
 
*aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen [[Betreuerwechsel]] (§ 1869 BGB);
 
*aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen [[Betreuerwechsel]] (§ 1869 BGB);
*sowie bei [[Vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuerbestellungen]] nach §§ 300, 301 und 302 FamFG auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).
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*sowie bei [[Vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuerbestellungen]] nach §§ 300, 301 und 302 FamFG auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 10. April 2023, 15:25 Uhr

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