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Betreuungsverfügungen (keine [[Vorsorgevollmacht]]en) können in einigen Bundesländern (z. Zt. Bremen Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei den Vormundschaftsgerichten hinterlegt werden. In Bremen ist auch die Hinterlegung von Vollmachten  möglich.  
 
Betreuungsverfügungen (keine [[Vorsorgevollmacht]]en) können in einigen Bundesländern (z. Zt. Bremen Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei den Vormundschaftsgerichten hinterlegt werden. In Bremen ist auch die Hinterlegung von Vollmachten  möglich.  
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Betreuungsverfügungen können bundesweit beim [[Vorsorgeregister]] der Bundesnotarkammer registriert werden, wenn Sie mit einer [[Vorsorgevollmacht]] kombiniert sind. Es ist eine Gesetzesänderung geplant, die künftig auch die Registrierung von Betreuungsverfügungen ohne Vorsorgevollmacht ermöglichen soll (Stand Frühjahr 2009).
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Betreuungsverfügungen können bundesweit beim [[Vorsorgeregister]] der Bundesnotarkammer registriert werden, wenn sie mit einer [[Vorsorgevollmacht]] kombiniert sind. Es ist eine Gesetzesänderung in parlamentarischer Beratung, die künftig auch die Registrierung von Betreuungsverfügungen ohne Vorsorgevollmacht ermöglichen soll (Stand Frühjahr 2009).
    
==Rechtsprechung:==
 
==Rechtsprechung:==