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In einer neuen Entscheidung spricht sich das OLG Brandenburg gegen die Genehmigungspflicht des Senderchips als solchen aus; genehmigungspflichtig sei es, wenn klar sei, dass tatsächlich freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Einrichtung getroffen werden (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1481).
 
In einer neuen Entscheidung spricht sich das OLG Brandenburg gegen die Genehmigungspflicht des Senderchips als solchen aus; genehmigungspflichtig sei es, wenn klar sei, dass tatsächlich freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Einrichtung getroffen werden (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1481).
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[http://www.lebenshilfe.de/content/sections/sendtext.cfm?key=2897&secid=9&secid2=56 Kommentar von Hellmann, Lebenshilfe, zur vorgenannten Entscheidung (PDF)]
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[http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/downloads/personenortungssystem.pdf Beitrag von Hellmann zum Thema Personenortungsanlagen (PDF)]
    
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