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der Einrichtung einer erforderlichen - auch zwangsweisen - Behandlung mit
 
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Medikamenten zu unterziehen.
 
Medikamenten zu unterziehen.
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'''OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.2.2008, 19 Wx 44/07:'''
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Die Fixierung einer Betroffenen zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft ist nicht genehmigungsfähig.
    
==Zwangsbehandlung nach anderen Grundlagen==
 
==Zwangsbehandlung nach anderen Grundlagen==