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Die Errichtung in der Form notarieller [[wikipedia:de:Beurkundung|Beurkundung]] ({{Zitat de §|129|bgb}} BGB) ist aber sinnvoll und wichtig, da der [[wikipedia:de:Notar|Notar]] umfassend über die Rechtswirkungen und den Inhalt der Vorsorgevollmacht berät, Feststellungen zur [[Geschäftsfähigkeit]] trifft und vor allem vor einer fehlerhaften Abfassung der Vollmacht schützt. Sofern die Vollmacht auch zu Grundstücksgeschäften tauglich sein soll, ist eine notarielle Beurkundung in vielen Fällen ohnehin unerlässlich.
 
Die Errichtung in der Form notarieller [[wikipedia:de:Beurkundung|Beurkundung]] ({{Zitat de §|129|bgb}} BGB) ist aber sinnvoll und wichtig, da der [[wikipedia:de:Notar|Notar]] umfassend über die Rechtswirkungen und den Inhalt der Vorsorgevollmacht berät, Feststellungen zur [[Geschäftsfähigkeit]] trifft und vor allem vor einer fehlerhaften Abfassung der Vollmacht schützt. Sofern die Vollmacht auch zu Grundstücksgeschäften tauglich sein soll, ist eine notarielle Beurkundung in vielen Fällen ohnehin unerlässlich.
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Soll die Vorsorgevollmacht auch zur Einwilligung in [[Heilbehandlung|medizinische Maßnahmen]]  berechtigen, mit deren Durchführung die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, muss die Vollmacht '''schriftlich''' abgefasst sein ({{Zitat de §|126|bgb}} [[BGB]]) und '''diese Maßnahmen''' (so wie oben beschrieben) ausdrücklich genannt werden ({{Zitat de §|1904|bgb}} Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, eine freiheitsentziehende [[Unterbringung]] des Vollmachtgebers zu veranlassen ({{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 5 BGB) oder ihn vor Gericht zu vertreten (({{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO.
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Soll die Vorsorgevollmacht auch zur Einwilligung in [[Heilbehandlung|medizinische Maßnahmen]]  berechtigen, mit deren Durchführung die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, muss die Vollmacht '''schriftlich''' abgefasst sein ({{Zitat de §|126|bgb}} BGB) und '''diese Maßnahmen''' (so wie oben beschrieben) ausdrücklich genannt werden ({{Zitat de §|1904|bgb}} Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, eine freiheitsentziehende [[Unterbringung]] des Vollmachtgebers zu veranlassen ({{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 5 BGB) oder ihn vor Gericht zu vertreten (({{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO.
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Zur besseren Akzeptanz im Rechtsverkehr dürfen seit 1. Juli 2005 auch die kommunalen [[Betreuungsbehörde]]n [[wikipedia:de:Unterschrift|Unterschrift]]en und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten (und [[Betreuungsverfügung]]en) öffentlich [[Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde|beglaubigen]] ({{Zitat de §|6|btgb}} [[Betreuungsbehördengesetz]]). Eine solche Unterschriftsbeglaubigung, die eine Gebühr von 10 Euro kostet, ist oftmals erforderlich, z.B. bei Erklärungen zum [[wikipedia:de:Grundbuch|Grundbuch]] ({{Zitat de §|29|gbo}} [[wikipedia:de:Grundbuchordnung|Grundbuchordnung]]) oder bei [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahren]], wenn dies von der Gegenseite verlangt wird ({{Zitat de §|80|zpo}} Abs. 2 ZPO).
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Zur besseren Akzeptanz im Rechtsverkehr dürfen seit 1. Juli 2005 auch die kommunalen [[Betreuungsbehörde]]n [[wikipedia:de:Unterschrift|Unterschrift]]en und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten (und [[Betreuungsverfügung]]en) öffentlich [[Unterschriftsbeglaubigung|beglaubigen]] ({{Zitat de §|6|btgb}} [[Betreuungsbehördengesetz]]). Eine solche Unterschriftsbeglaubigung, die eine Gebühr von 10 Euro kostet, ist oftmals erforderlich, z.B. bei Erklärungen zum [[wikipedia:de:Grundbuch|Grundbuch]] ({{Zitat de §|29|gbo}} [[wikipedia:de:Grundbuchordnung|Grundbuchordnung]]) oder bei [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahren]], wenn dies von der Gegenseite verlangt wird ({{Zitat de §|80|zpo}} Abs. 2 ZPO).
    
Anerkannte [[Betreuungsverein]]e dürfen seit dem 1. Juli 2005 Personen beraten, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen ({{Zitat de §|1908f|bgb}} Abs. 4 BGB). Zuvor war die Beratung nur durch [[wikipedia:de:Notar|Notar]]e möglich, was auch weiterhin möglich ist. Dies ist zwar teurer, aber in der Regel ist eine notariell beurkundete Vollmacht im Rechtsverkehr besonders sicher und anerkannt.
 
Anerkannte [[Betreuungsverein]]e dürfen seit dem 1. Juli 2005 Personen beraten, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen ({{Zitat de §|1908f|bgb}} Abs. 4 BGB). Zuvor war die Beratung nur durch [[wikipedia:de:Notar|Notar]]e möglich, was auch weiterhin möglich ist. Dies ist zwar teurer, aber in der Regel ist eine notariell beurkundete Vollmacht im Rechtsverkehr besonders sicher und anerkannt.