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| | Die Errichtung in der Form notarieller [[wikipedia:de:Beurkundung|Beurkundung]] ({{Zitat de §|129|bgb}} BGB) ist aber sinnvoll und wichtig, da der [[wikipedia:de:Notar|Notar]] umfassend über die Rechtswirkungen und den Inhalt der Vorsorgevollmacht berät, Feststellungen zur [[Geschäftsfähigkeit]] trifft und vor allem vor einer fehlerhaften Abfassung der Vollmacht schützt. Sofern die Vollmacht auch zu Grundstücksgeschäften tauglich sein soll, ist eine notarielle Beurkundung in vielen Fällen ohnehin unerlässlich. | | Die Errichtung in der Form notarieller [[wikipedia:de:Beurkundung|Beurkundung]] ({{Zitat de §|129|bgb}} BGB) ist aber sinnvoll und wichtig, da der [[wikipedia:de:Notar|Notar]] umfassend über die Rechtswirkungen und den Inhalt der Vorsorgevollmacht berät, Feststellungen zur [[Geschäftsfähigkeit]] trifft und vor allem vor einer fehlerhaften Abfassung der Vollmacht schützt. Sofern die Vollmacht auch zu Grundstücksgeschäften tauglich sein soll, ist eine notarielle Beurkundung in vielen Fällen ohnehin unerlässlich. |
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| − | Soll die Vorsorgevollmacht auch zur Einwilligung in [[Heilbehandlung|medizinische Maßnahmen]] berechtigen, mit deren Durchführung die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, muss die Vollmacht '''schriftlich''' abgefasst sein ({{Zitat de §|126|bgb}} [[BGB]]) und '''diese Maßnahmen''' (so wie oben beschrieben) ausdrücklich genannt werden ({{Zitat de §|1904|bgb}} Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, eine freiheitsentziehende [[Unterbringung]] des Vollmachtgebers zu veranlassen ({{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 5 BGB) oder ihn vor Gericht zu vertreten (({{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO. | + | Soll die Vorsorgevollmacht auch zur Einwilligung in [[Heilbehandlung|medizinische Maßnahmen]] berechtigen, mit deren Durchführung die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, muss die Vollmacht '''schriftlich''' abgefasst sein ({{Zitat de §|126|bgb}} BGB) und '''diese Maßnahmen''' (so wie oben beschrieben) ausdrücklich genannt werden ({{Zitat de §|1904|bgb}} Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, eine freiheitsentziehende [[Unterbringung]] des Vollmachtgebers zu veranlassen ({{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 5 BGB) oder ihn vor Gericht zu vertreten (({{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO. |
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| − | Zur besseren Akzeptanz im Rechtsverkehr dürfen seit 1. Juli 2005 auch die kommunalen [[Betreuungsbehörde]]n [[wikipedia:de:Unterschrift|Unterschrift]]en und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten (und [[Betreuungsverfügung]]en) öffentlich [[Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde|beglaubigen]] ({{Zitat de §|6|btgb}} [[Betreuungsbehördengesetz]]). Eine solche Unterschriftsbeglaubigung, die eine Gebühr von 10 Euro kostet, ist oftmals erforderlich, z.B. bei Erklärungen zum [[wikipedia:de:Grundbuch|Grundbuch]] ({{Zitat de §|29|gbo}} [[wikipedia:de:Grundbuchordnung|Grundbuchordnung]]) oder bei [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahren]], wenn dies von der Gegenseite verlangt wird ({{Zitat de §|80|zpo}} Abs. 2 ZPO). | + | Zur besseren Akzeptanz im Rechtsverkehr dürfen seit 1. Juli 2005 auch die kommunalen [[Betreuungsbehörde]]n [[wikipedia:de:Unterschrift|Unterschrift]]en und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten (und [[Betreuungsverfügung]]en) öffentlich [[Unterschriftsbeglaubigung|beglaubigen]] ({{Zitat de §|6|btgb}} [[Betreuungsbehördengesetz]]). Eine solche Unterschriftsbeglaubigung, die eine Gebühr von 10 Euro kostet, ist oftmals erforderlich, z.B. bei Erklärungen zum [[wikipedia:de:Grundbuch|Grundbuch]] ({{Zitat de §|29|gbo}} [[wikipedia:de:Grundbuchordnung|Grundbuchordnung]]) oder bei [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahren]], wenn dies von der Gegenseite verlangt wird ({{Zitat de §|80|zpo}} Abs. 2 ZPO). |
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| | Anerkannte [[Betreuungsverein]]e dürfen seit dem 1. Juli 2005 Personen beraten, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen ({{Zitat de §|1908f|bgb}} Abs. 4 BGB). Zuvor war die Beratung nur durch [[wikipedia:de:Notar|Notar]]e möglich, was auch weiterhin möglich ist. Dies ist zwar teurer, aber in der Regel ist eine notariell beurkundete Vollmacht im Rechtsverkehr besonders sicher und anerkannt. | | Anerkannte [[Betreuungsverein]]e dürfen seit dem 1. Juli 2005 Personen beraten, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen ({{Zitat de §|1908f|bgb}} Abs. 4 BGB). Zuvor war die Beratung nur durch [[wikipedia:de:Notar|Notar]]e möglich, was auch weiterhin möglich ist. Dies ist zwar teurer, aber in der Regel ist eine notariell beurkundete Vollmacht im Rechtsverkehr besonders sicher und anerkannt. |