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Eine [[Genehmigungspflichten|Genehmigung]] des [[Vormundschaftsgericht]]es ist keine Befreiung von der [[wikipedia:de:Schadenersatz|Schadenersatz]]pflicht. Der Betreuer ist weiter für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen verantwortlich. Siehe hierzu BGH vom 18.9.2003: http://lexetius.com/2003,2644
 
Eine [[Genehmigungspflichten|Genehmigung]] des [[Vormundschaftsgericht]]es ist keine Befreiung von der [[wikipedia:de:Schadenersatz|Schadenersatz]]pflicht. Der Betreuer ist weiter für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen verantwortlich. Siehe hierzu BGH vom 18.9.2003: http://lexetius.com/2003,2644
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Die [[wikipedia:de:Verjährung|Verjährung]]sfrist gegenüber dem Betreuten bzw. seinem Erben beträgt 30 Jahre; es besteht zudem eine Verjährungshemmung während laufender Betreuung ({{Zitat de §|197|bgb}}, {{Zitat de §|207|bgb}} BGB).
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Die [[wikipedia:de:Verjährung|Verjährung]]sfrist gegenüber dem Betreuten bzw. seinem Erben beträgt 30 Jahre; es besteht zudem eine Verjährungshemmung während laufender Betreuung ({{Zitat de §|197|bgb}}, {{Zitat de §|207|bgb}} BGB). Derzeit (Frühjahr 2008) wird eine Änderung der verjährung auf 3 Jahre diskutiert. Die Hemmung während der laufenden Betreuung soll beibehalten werden.
    
== Zivil- und strafrechtliche Haftung des Betreuers==
 
== Zivil- und strafrechtliche Haftung des Betreuers==