Nicht ganz eindeutig ist bisher, ob Berufsbetreuer Pflichtmitglied in der [[wikipedia:de:Industrie- und Handelskammer|IHK]] sein müssen. Seitens der Berufsverbände wird dies abgelehnt, da die Aufsicht über Berufsbetreuer nicht durch eine berufsständige Vereinigung, sondern im Rahmen der §{{Zitat de §|1837|bgb}} ff. BGB durch das [[Vormundschaftsgericht]] erfolge. Außerdem sind viele Berufsbetreuer [[wikipedia:de:Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] und von daher Pflichtmitglied in der [[wikipedia:de:Rechtsanwaltschaftskammer|Rechtsanwaltskammer]]. Das [[wikipedia:de:Verwaltungsgericht|VG]] Ansbach bejahte die Pflichtmitgliedschaft durch Urteil vom 14. November 2005, AZ: AN 4 K 05.02434. [[http://www.bdb-ev.de/v_rechtsprechung/rechtsprechung_01_01.php Info des BdB zu diesen Fragen]] | Nicht ganz eindeutig ist bisher, ob Berufsbetreuer Pflichtmitglied in der [[wikipedia:de:Industrie- und Handelskammer|IHK]] sein müssen. Seitens der Berufsverbände wird dies abgelehnt, da die Aufsicht über Berufsbetreuer nicht durch eine berufsständige Vereinigung, sondern im Rahmen der §{{Zitat de §|1837|bgb}} ff. BGB durch das [[Vormundschaftsgericht]] erfolge. Außerdem sind viele Berufsbetreuer [[wikipedia:de:Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] und von daher Pflichtmitglied in der [[wikipedia:de:Rechtsanwaltschaftskammer|Rechtsanwaltskammer]]. Das [[wikipedia:de:Verwaltungsgericht|VG]] Ansbach bejahte die Pflichtmitgliedschaft durch Urteil vom 14. November 2005, AZ: AN 4 K 05.02434. [[http://www.bdb-ev.de/v_rechtsprechung/rechtsprechung_01_01.php Info des BdB zu diesen Fragen]] |