Änderungen

542 Bytes hinzugefügt ,  10:59, 26. Okt. 2021
Zeile 204: Zeile 204:  
Jedenfalls soweit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist, hat der Betreuer den Versuch zu machen, vom Betreuten eine Selbstverwaltungserklärung über Eigenverfügungen zu erhalten und dem Gericht vorzulegen.
 
Jedenfalls soweit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist, hat der Betreuer den Versuch zu machen, vom Betreuten eine Selbstverwaltungserklärung über Eigenverfügungen zu erhalten und dem Gericht vorzulegen.
    +
'''LG Meiningen, Beschluss vom 23.09.2021, 4 T 184/21'''
 +
 +
# Zur Pflicht zur Vorlage von Rechnungsbelegen im Rahmen der Rechnungslegung durch den Betreuer, da das Gericht nur bei Kenntnis des Rechtsgrundes der Zahlungen in der Lage ist, seiner sachlichen Prüfungspflicht nach § 1843 BGB, ob die Ausgaben erforderlich und angemessen waren, nachzukommen.
 +
# Allein die Vorlage einer Rechnungslegung gemeinsam mit Kontoauszügen, aus denen sich die in der Rechnungslegung aufgeführten Ein- und Auszahlungen ergeben, reicht hierfür nicht aus.
    
==Podcast betroyt.de==
 
==Podcast betroyt.de==