Wurde die Betreuung aus einer früheren Pflegschaft mit dem Inkrafttreten des [[Betreuungsgesetz]]es am 1.1.1992 übergeleitet, ist dieses Datum maßgeblich für die Berechnung der Betreuungsquartale des § 9 VBVG. Unbeachtlich ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein [[Betreuerwechsel]] stattgefunden hat. | Wurde die Betreuung aus einer früheren Pflegschaft mit dem Inkrafttreten des [[Betreuungsgesetz]]es am 1.1.1992 übergeleitet, ist dieses Datum maßgeblich für die Berechnung der Betreuungsquartale des § 9 VBVG. Unbeachtlich ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein [[Betreuerwechsel]] stattgefunden hat. |