Hauptmenü öffnen
Start
Zufall
Anmelden
Einstellungen
Über Online-Lexikon Betreuungsrecht
Haftungsausschluss
Online-Lexikon Betreuungsrecht
Suchen
Änderungen
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Zum nächsten Versionsunterschied →
Betreuervergütung 2019
(Quelltext anzeigen)
Version vom 29. Mai 2019, 11:13 Uhr
140 Bytes hinzugefügt
,
11:13, 29. Mai 2019
→Zuschläge bei besonderen Situationen (§ 5a VBVG)
Zeile 155:
Zeile 155:
*es ist ein weiterer nicht selbst (oder vom Ehegatten) bewohnter Wohnraum zu verwalten
*es ist ein weiterer nicht selbst (oder vom Ehegatten) bewohnter Wohnraum zu verwalten
*es ist ein Gewerbebetrieb des Betreuten zu führen.
*es ist ein Gewerbebetrieb des Betreuten zu führen.
+
+
Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt, wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des (Betreuung-) Monats vorhanden war.
==Einmalzahlungen==
==Einmalzahlungen==
Hdeinert
author,
Bürokraten
,
Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
14.390
Bearbeitungen