Änderungen

467 Bytes hinzugefügt ,  13:29, 21. Jan. 2018
Zeile 28: Zeile 28:  
enger Zusammenhang mit der in {{Zitat-dej|§|1901|bgb}} Abs. 3 Satz 3 BGB geregelten Besprechungspflicht. Die Eignung zur
 
enger Zusammenhang mit der in {{Zitat-dej|§|1901|bgb}} Abs. 3 Satz 3 BGB geregelten Besprechungspflicht. Die Eignung zur
 
persönlichen Betreuung kann insbesondere bei Überlastung oder sehr weiter räumlicher Entfernung zum Wohnort des Betreuten fehlen.
 
persönlichen Betreuung kann insbesondere bei Überlastung oder sehr weiter räumlicher Entfernung zum Wohnort des Betreuten fehlen.
 +
 +
Rechtsprechung:
 +
 +
'''BGH, Beschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17''':
 +
 +
Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person als Betreuer eines konkreten Betroffenen geeignet ist, erfordert die Prognose, ob der potentielle Betreuer voraussichtlich die sich aus der Betreuungsführung und den damit verbundenen Pflichten im Sinne des § 1901 BGB folgenden Anforderungen erfüllen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. September 2015 XII ZB 53/15 FamRZ 2015, 2165).
    
== Bestellung von Betreuern ==
 
== Bestellung von Betreuern ==