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Vergütung, die ein [[Berufsbetreuer|berufsmäßig tätiger Betreuer]] beanspruchen könnte.
 
Vergütung, die ein [[Berufsbetreuer|berufsmäßig tätiger Betreuer]] beanspruchen könnte.
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==Rechtsprechung bei Veruntreuung==
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==Disziplinarische Rechtsprechung bei Behördenbetreuern==
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'''VG Trier, Urteil vom 04.03.2008, 3 K 888/07.TR''':
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'''Bayerischer VGH München, Urteil vom 26.7.2006,  16a D 05.1055 , FamRZ 2008, 93 (Ls.)''':
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Veruntreuung von zweimal 5.000 DM zulasten betagter, im Pflegeheim lebender Personen durch den für sie als Amtsbetreuer bestellten Verwaltungsamtmann; Gleichbehandlung der Veruntreuung von Vermögen des Dienstherrn und von dem Dienstherrn anvertrautem Vermögen (Bestätigung der erstinstanzlichen Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst)
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'''VG Trier, Urteil vom 04.03.2008, 3 K 888/07.TR, FamRZ 2010, 680''':
    
Ein gerichtlich bestellter Behördenbetreuer, der über einen längeren Zeitraum unter Ausnutzung der ihm eingeräumten Befugnisse Gelder der zu betreuenden Personen in Höhe von ca. 15.000,- € veruntreut hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
 
Ein gerichtlich bestellter Behördenbetreuer, der über einen längeren Zeitraum unter Ausnutzung der ihm eingeräumten Befugnisse Gelder der zu betreuenden Personen in Höhe von ca. 15.000,- € veruntreut hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
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'''VG Berlin, Urt v 05.11.2014, 80 K 46.11 OL''':
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Disziplinarverfahren wegen unterlassener Mitteilungen an den Sozialhilfeträger sowie Annahme von Geschenken.
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''VG Berlin, Urt v 26.11.2014 - 80 K 8.13 OL, BeckRS 2015, 40311''':
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Aberkennung des Ruhegehaltsanspruches im Disziplinarwege wegen zahlreicher Pflichtverletzungen als Behördenbetreuerin.
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===Betreuungsbehörde kann ausnahmsweise als Betreuer bestellt werden===
 
===Betreuungsbehörde kann ausnahmsweise als Betreuer bestellt werden===