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# Wurde der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen zum [[Anhörung]]stermin weder geladen noch hiervon benachrichtigt, leidet die Anhörung an einem Verfahrensfehler, der eine erneute Anhörung - ggf. durch das Beschwerdegericht - erforderlich macht.
 
# Wurde der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen zum [[Anhörung]]stermin weder geladen noch hiervon benachrichtigt, leidet die Anhörung an einem Verfahrensfehler, der eine erneute Anhörung - ggf. durch das Beschwerdegericht - erforderlich macht.
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'''BGH, Beschluss vom 16.05.2012, XII ZB 584/11''' :NJW-RR 2012, 964 = FGPrax 2012, 199:
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'''BGH, Beschluss vom 16.05.2012, XII ZB 584/11''':
   
    
 
    
 
Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden.
 
Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden.

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