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==Vertretung des Betreuten in steuerrechtlicher Hinsicht==
 
==Vertretung des Betreuten in steuerrechtlicher Hinsicht==
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Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] (und ggf. auch mit dem Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]]) vertritt den Betreuten auch in steuerrechtlichen Fragen ({{Zitat de §|34|ao_1977}} AO).
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Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] (und ggf. auch mit dem Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]]) vertritt den Betreuten auch in steuerrechtlichen Fragen ({{Zitat de §|34|ao_1977}} AO). So in der Rechtsprechung z.B. BayObLG FamRZ 1965, 341; LG München I, Az. 22 0 21281/95; OLG München  OLGR 2006,192 = BtPrax 2005, 199 (LS) = FamRZ 2006, 62 (Ls.) = Rpfleger 2006, 14; BFH NV 2006, 897.
    
Er hat also im Namen des Betreuten Steuererklärungen abzugeben, Nichtveranlagungsbescheinigungen zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen bei Banken und Sparkassen zu erteilen.
 
Er hat also im Namen des Betreuten Steuererklärungen abzugeben, Nichtveranlagungsbescheinigungen zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen bei Banken und Sparkassen zu erteilen.
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In Frage kommen grundsätzlich alle Steuerarten, in der Praxis betrifft die Tätigkeit meist:
 
In Frage kommen grundsätzlich alle Steuerarten, in der Praxis betrifft die Tätigkeit meist:
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*Einkommenssteuer /Lohnsteuer
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*Einkommensteuer /Lohnsteuer
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*Erbschafts-/Schenkungssteuer
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*Erbschaft-/Schenkungsteuer
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*Grundsteuer/Grunderwerbssteuer
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*Grundsteuer/Grunderwerbsteuer
    
Rechtsprechung:
 
Rechtsprechung: