Betreuungsgerichtstag: Unterschied zwischen den Versionen
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Sitz des Vereins ist Bochum. Er hat ca. 1.000 Mitglieder, darunter viele Vormundschaftsrichter, [[Rechtspfleger]], [[Berufsbetreuer]] sowie sonstige im Betreuungswesen tätige Personen. Der VGT ist als [[wikipedia:de:Gemeinnützigkeit|gemeinnützig]] anerkannt. | Sitz des Vereins ist Bochum. Er hat ca. 1.000 Mitglieder, darunter viele Vormundschaftsrichter, [[Rechtspfleger]], [[Berufsbetreuer]] sowie sonstige im Betreuungswesen tätige Personen. Der VGT ist als [[wikipedia:de:Gemeinnützigkeit|gemeinnützig]] anerkannt. |
Version vom 26. April 2010, 22:21 Uhr
Allgemeines
Den Vormundschaftsgerichtstag e.V. haben Vormundschaftsrichter/innen im Jahr 1988, noch bevor das Betreuungsrecht endgültig Gestalt angenommen hatte, ins Leben gerufen. Alle an der betreuungsrechtlichen Praxis beteiligten Berufsgruppen sollten damit ein Forum des Erfahrungsaustausches erhalten. Der Verein versteht sich als Fachorganisation, innerhalb derer die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die einheitliche Rechtsanwendung und die berufliche Fortbildung gefördert werden sollen. Er vertritt keine berufsständischen Interessen.
Zielsetzungen
Der Verein fühlt sich den Leitgedanken des Betreuungsrechts verpflichtet: Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen stärken und deren soziale Situation verbessern. Er veranstaltet alle 2 Jahre eine bundesweite Fachtagung mit ca. 400 Teilnehmern, ebenfalls Vormundschaftsgerichtstag genannt. Außerdem finden in unregelmäßigen Abständen regionale Vormundschaftsgerichtstage statt, z.B. in Hamburg (VGT Nord), Bochum, Baden, Württemberg, Sachsen. Der nächste bundesweite VGT findet vom 04.-06.11.2010 in Brühl (bei Köln) statt.
Sitz des Vereins ist Bochum. Er hat ca. 1.000 Mitglieder, darunter viele Vormundschaftsrichter, Rechtspfleger, Berufsbetreuer sowie sonstige im Betreuungswesen tätige Personen. Der VGT ist als gemeinnützig anerkannt.
Engagement
Der Vormundschaftsgerichtstag engagiert sich für die folgenden fachpolitischen Ziele:
- Aufbau und Förderung von Betreuungsvereinen
- Auf- und Ausbau von Betreuungsbehörden
- Ausreichende Finanzierung von Aktivitäten zur Gewinnung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer/innen
- Entwicklung und Sicherung fachlicher Standards für die professionelle Betreuung
- Angemessene Vergütungen/Aufwandsentschädigungen für Berufsbetreuer/innen
- Einhaltung von Verfahrensgarantien für die Betroffenen, insbesondere bei Freiheitsentziehungen
- Entwicklung von Standards für die medizinische und psychosoziale Begutachtung im Betreuungsverfahren
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts sowie bei einschlägigen politischen und administrativen Entscheidungen.
Tätigkeitsfelder
- Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der Länder zum Betreuungsgesetz durch fachliche Stellungnahmen
- Planung und Veranstaltung von bundesweiten Vormundschaftsgerichtstagen,
- Dokumentation und Verbreitung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit Vorbereitung,
- Mitherausgabe und ständige redaktionelle Beratung einer Fachzeitschrift zur betreuungsrechtlichen Praxis (BtPrax) (in Zusammenarbeit mit dem *Bundesanzeiger Verlag) mit eigenem Vereinsteil
- Herausgabe von Fachbüchern u.a. mit den Ergebnissen der Vormundschaftsgerichtstage (Betrifft:Betreuung)
- Initiierung von Regionalgruppen (z.B. in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen u.a.)
- Initiierung von regionalen Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen (z.B. VGT-Nord, VGT-West, Badischer VGT u.a.).
Kontaktinformation
- Geschäftsstelle des Vormundschaftsgerichtstages e.V. (VGT)
- Telefon (0234) 6406572
- FAX (0234) 6408970
- Postadresse: Kurt-Schumacher-Platz 9
- 44787 Bochum
- E-Mail: vgt-ev@vgt-ev.de
Bücher
- Der Mensch im Mittelpunkt (Betrifft: Betreuung 10 - 2010)
- Qualität im Betreuungswesen (Betrifft: Betreuung 9 - Nov. 2007)
- Rechtsfürsorge im Sozialstaat (Betrifft: Betreuung 8 - Juli 2005)
- Betreuungsrecht in Bedrängnis (Betrifft: Betreuung 7 - Sept. 2004)
- Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" (Betrifft: Betreuung 6 - Juli 2003)
- Zum Wohl des Betreuten (Betrifft: Betreuung 5 - Mai 2003)
- Zehn Jahre Betreuungsrecht (Betrifft: Betreuung 4 - Juli 2002)
- Selbstbestimmung und Würde im Alter (Betrifft: Betreuung 3 - Mai 2001)
- Macht und Ohnmacht in der gesetzlichen Betreuung (Betrifft: Betreuung 2 - Mai 2000)
- Grundrechtsgarantien und ihre soziale Einlösung (Betrifft: Betreuung 1 - Juli 1999)