Soweit die Lösungskonzepte Grundrechtseingriffe, insbes. die Anordnung einer Betreuung beinhalten, Begründung dafür und Aufzeigen der tatsächlich zu erwartenden Regelungsdefizite bezüglich der Personen- und [[Vermögenssorge]], wenn kein Betreuer bestellt wird. | Soweit die Lösungskonzepte Grundrechtseingriffe, insbes. die Anordnung einer Betreuung beinhalten, Begründung dafür und Aufzeigen der tatsächlich zu erwartenden Regelungsdefizite bezüglich der Personen- und [[Vermögenssorge]], wenn kein Betreuer bestellt wird. |