Die Römisch-Katholische Kirche im Deutschen Reich hat biologische, chemische und mechanische Mittel zur Familienplanung verboten. Die Empfängnis einer deutschen Ehefrau sollte weiterhin nur von Gott und der Biologie bestimmt werden. Der ehemalige bayerische Polizeikommandeur, Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), „Reichsführer der SS“ und „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ Heinrich Himmler hatte am 21.01.1941 eine entsprechend lautende Polizeiverordnung erlassen. Diese galt in einzelnen katholischen Gliedstaaten Westdeutschlands formaljuristisch bis ins Jahr 1969 weiter! | Die Römisch-Katholische Kirche im Deutschen Reich hat biologische, chemische und mechanische Mittel zur Familienplanung verboten. Die Empfängnis einer deutschen Ehefrau sollte weiterhin nur von Gott und der Biologie bestimmt werden. Der ehemalige bayerische Polizeikommandeur, Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), „Reichsführer der SS“ und „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ Heinrich Himmler hatte am 21.01.1941 eine entsprechend lautende Polizeiverordnung erlassen. Diese galt in einzelnen katholischen Gliedstaaten Westdeutschlands formaljuristisch bis ins Jahr 1969 weiter! |