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* Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten;
 
* Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten;
 
* von PatientInnen zu BürgerInnen;
 
* von PatientInnen zu BürgerInnen;
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* von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten (Rechtssubjekten).
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* von Problemfällen (siehe: [[Begleitforschung]]) zu TrägerInnen von Rechten (Rechtssubjekten).
    
Mit der Behindertenrechtskonvention wurden keine neuen Rechte geschaffen, sondern die existierenden Menschenrechte sind auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten worden. Dabei wurde das Motto „Nichts über uns ohne uns“ nicht nur während der Verhandlungen auf vorbildliche Weise realisiert, sondern spiegelt sich auch in den Bestimmungen der Konvention. Eine Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Organisationen wird in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens vorgeschrieben.
 
Mit der Behindertenrechtskonvention wurden keine neuen Rechte geschaffen, sondern die existierenden Menschenrechte sind auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten worden. Dabei wurde das Motto „Nichts über uns ohne uns“ nicht nur während der Verhandlungen auf vorbildliche Weise realisiert, sondern spiegelt sich auch in den Bestimmungen der Konvention. Eine Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Organisationen wird in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens vorgeschrieben.
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