Ein Mensch, der behauptet, in seinen [[Grundrechte]]n verletzt worden zu sein, kann in Deutschland den Rechtsweg zur Überprüfung und Ausräumung dieser möglichen Verletzung beschreiten. Dazu führt ihn sein/ihr Weg vor die deutschen staatlichen Gerichte. Wenn dem Gerichtsverfahren ein [[Widerspruchsrecht|Widerspruchsverfahren]] vorgeschaltet ist, beginnt der Rechtsweg schon bei der Verwaltung. Der lange Rechtsweg durch alle möglichen Instanzen endet mit der Entscheidung letzter Instanz, gegen die kein [[Rechtsmittel]] mehr gegeben ist. | Ein Mensch, der behauptet, in seinen [[Grundrechte]]n verletzt worden zu sein, kann in Deutschland den Rechtsweg zur Überprüfung und Ausräumung dieser möglichen Verletzung beschreiten. Dazu führt ihn sein/ihr Weg vor die deutschen staatlichen Gerichte. Wenn dem Gerichtsverfahren ein [[Widerspruchsrecht|Widerspruchsverfahren]] vorgeschaltet ist, beginnt der Rechtsweg schon bei der Verwaltung. Der lange Rechtsweg durch alle möglichen Instanzen endet mit der Entscheidung letzter Instanz, gegen die kein [[Rechtsmittel]] mehr gegeben ist. |