Diese digitale Identität soll dann ab dem 01.01.2026 - in gleicher Weise wie bisher nur die persönliche elektronische Gesundheitskarte - zur [[elektronischer Identitätsnachweis|Authentisierung]] des Versicherten im Gesundheitswesen und als [[Krankenversicherung|Versicherungsnachweis]] dienen. Die Gesellschaft für Telematik soll die Anforderungen an die Sicherheit und [[Interoperabilität]] der digitalen Identitäten festlegen. Ob die strengen Vorschriften des [[Datenschutz]]es in Deutschland bei diesen digitalen Identitäten weitgehend eingehalten werden können, wird sich erst in der Anwendungspraxis zeigen. | Diese digitale Identität soll dann ab dem 01.01.2026 - in gleicher Weise wie bisher nur die persönliche elektronische Gesundheitskarte - zur [[elektronischer Identitätsnachweis|Authentisierung]] des Versicherten im Gesundheitswesen und als [[Krankenversicherung|Versicherungsnachweis]] dienen. Die Gesellschaft für Telematik soll die Anforderungen an die Sicherheit und [[Interoperabilität]] der digitalen Identitäten festlegen. Ob die strengen Vorschriften des [[Datenschutz]]es in Deutschland bei diesen digitalen Identitäten weitgehend eingehalten werden können, wird sich erst in der Anwendungspraxis zeigen. |