Der Aufwendungsersatz (und bei [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuern]] auch die [[Aufwandspauschale]] von derzeit 425 € (vom 1.1.24-31.12.25 zuzügl. Inflationspauschale von 24 €) jährlich kann vom Betreuer unter den nachfolgenden Voraussetzungen aus dem Vermögen des Betreuten entnommen werden, ohne dass es eines vorherigen [[Gerichtsbeschluss]]es bedarf:
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Der Aufwendungsersatz (und bei [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuern]] auch die [[Aufwandspauschale]] von derzeit 450 € jährlich kann vom Betreuer unter den nachfolgenden Voraussetzungen aus dem Vermögen des Betreuten entnommen werden, ohne dass es eines vorherigen [[Gerichtsbeschluss]]es bedarf:
#der Betreuer hat den [[Aufgabenbereich]] [[Vermögenssorge]]
#der Betreuer hat den [[Aufgabenbereich]] [[Vermögenssorge]]