Änderungen

K
Zeile 47: Zeile 47:  
==Kontoeröffnung==
 
==Kontoeröffnung==
   −
Bei der Eröffnung eines Kontos durch den Betreuer kann dieser oft den [[Personalausweis]] des Betreuten nicht vorlegen, weil dieser keinen besitzt oder ihn nicht herausgibt. An sich wäre die Vorlage des Ausweises nach § 12 Geldwäschegesetz nötig. § 1 der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung - ZIdPrüfV sieht für Betreuer hier eine Ausnahme vor. Es reicht zur Legitimation der Betreuerausweis gemeinsam mit dem [[Personalausweis]] des Betreuers.
+
Bei der Eröffnung eines [[Girokonto]]s durch den Betreuer kann dieser oft den [[Personalausweis]] des Betreuten nicht vorlegen, weil dieser keinen besitzt oder ihn nicht herausgibt. An sich wäre die Vorlage des Ausweises nach § 12 Geldwäschegesetz nötig. § 1 der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung - ZIdPrüfV sieht für Betreuer hier eine Ausnahme vor. Es reicht zur Legitimation der Betreuerausweis gemeinsam mit dem [[Personalausweis]] des Betreuers.
    
Aus dem Tätigkeitsbericht des [[Datenschutz]]beauftragten [[Berlin]] 2019:
 
Aus dem Tätigkeitsbericht des [[Datenschutz]]beauftragten [[Berlin]] 2019:
7.537

Bearbeitungen