Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) starteten 2018 als Modellprojekt auf Grundlage des § 32 SGB IX im neunten Sozialgesetzbuch, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mittlerweile konnte die EUTB® von der zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss für Personal- und Sachkosten umgestellt werden. Der Auftrag der EUTB® ist gemäß § 32 SGB IX „die Stärkung der [[Selbstbestimmung]] von Menschen mit Behinderungen" und von Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Das Beratungsangebot ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig und ergänzt die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote der Rehabilitationsträger sowie sonstiger Beratungsangebote. EUTB®-Angebote fungieren dabei als Lotsen im System. Im Beratungsatlas können Ratsuchende das für sie passende Angebot finden, zum Beispiel nach ihren örtlichen Präferenzen und auch nach Beratungsschwerpunkten im Freitextfeld suchen. | Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) starteten 2018 als Modellprojekt auf Grundlage des § 32 SGB IX im neunten Sozialgesetzbuch, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mittlerweile konnte die EUTB® von der zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss für Personal- und Sachkosten umgestellt werden. Der Auftrag der EUTB® ist gemäß § 32 SGB IX „die Stärkung der [[Selbstbestimmung]] von Menschen mit Behinderungen" und von Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Das Beratungsangebot ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig und ergänzt die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote der Rehabilitationsträger sowie sonstiger Beratungsangebote. EUTB®-Angebote fungieren dabei als Lotsen im System. Im Beratungsatlas können Ratsuchende das für sie passende Angebot finden, zum Beispiel nach ihren örtlichen Präferenzen und auch nach Beratungsschwerpunkten im Freitextfeld suchen. |