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Die Mitwirkung bei der Gesundheitlichen Versorgungplanung gehört zu den Aufgaben eines Betreuers. Die Mitwirkung des Betreuers kann zunächst darin bestehen, sich mit der Durchführung eines [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozesses]] im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung einverstanden zu erklären.  
 
Die Mitwirkung bei der Gesundheitlichen Versorgungplanung gehört zu den Aufgaben eines Betreuers. Die Mitwirkung des Betreuers kann zunächst darin bestehen, sich mit der Durchführung eines [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozesses]] im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung einverstanden zu erklären.  
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Es ist in der Regel möglich, aber nicht erforderlich, dass der Betreuer an allen Gesprächen des Prozesses teilnimmt. Die Teilnahme am [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]] kann für Betreuer insbesondere insofern von Interesse sein, dass Möglichkeiten zur [[Unterstützte Kommunikation|(unterstützten) Kommunikation]] mit dem Betreuten genutzt werden und sich so auch für den Betreuer bisher möglicherweise noch unbekannte Kommunikationsmöglichkeiten aufzeigen. Insbesondere am Ende eines Gesprächsprozesses ist die Teilnahme des Betreuers geboten, da er dadurch die ermittelten Wünsche und Vorstellungen des Betreuten erfährt und ihm eine schriftliche Dokumentation derselben überreicht wird. Die Dokumentation wird vom Betreuten unterschrieben. Der Betreuer sollte die Dokumentation ebenfalls unterschreiben und damit die Teilnahme am Gespräch und/oder Kenntnisnahme bestätigen, sofern der [[Aufgabenkreis]] [[Gesundheitssorge]] eingerichtet ist. Die Unterschrift des Betreuers spielt insbesondere bei Betreuten mit kognitiven Einschränkungen wie z.B. einer geistigen Behinderung eine wichtige Rolle.
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Es ist in der Regel möglich, aber nicht erforderlich, dass der Betreuer an allen Gesprächen des Prozesses teilnimmt. Die Teilnahme am [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]] kann für Betreuer insbesondere insofern von Interesse sein, dass Möglichkeiten zur [[Unterstützte Kommunikation|(unterstützten) Kommunikation]] mit dem Betreuten genutzt werden und sich so auch für den Betreuer bisher möglicherweise noch unbekannte Kommunikationsmöglichkeiten aufzeigen. Insbesondere am Ende eines Gesprächsprozesses ist die Teilnahme des Betreuers geboten, da er dadurch die ermittelten Wünsche und Vorstellungen des Betreuten erfährt und ihm eine schriftliche Dokumentation derselben überreicht wird. Die Dokumentation wird vom Betreuten unterschrieben. Der Betreuer sollte die Dokumentation ebenfalls unterschreiben und damit die Teilnahme am Gespräch und/oder Kenntnisnahme bestätigen, sofern der [[Aufgabenbereich]] [[Gesundheitssorge]] eingerichtet ist. Die Unterschrift des Betreuers spielt insbesondere bei Betreuten mit kognitiven Einschränkungen wie z.B. einer geistigen Behinderung eine wichtige Rolle.
    
Die schriftliche Dokumentation der [[Wunscherfüllung|Wünsche]] und Vorstellungen wird insbesondere bei künftigen (medizinischen) Entscheidungen, die der Betreuer zu treffen hat, heranzuziehen sein. Die Dokumentation hat ebenso hohe Relevanz für mögliche künftige ethische Fallbesprechungen.
 
Die schriftliche Dokumentation der [[Wunscherfüllung|Wünsche]] und Vorstellungen wird insbesondere bei künftigen (medizinischen) Entscheidungen, die der Betreuer zu treffen hat, heranzuziehen sein. Die Dokumentation hat ebenso hohe Relevanz für mögliche künftige ethische Fallbesprechungen.
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