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Nach der Französischen Revolution von 1789 wurden in Europa die ersten Staatsverfassungen mit verpflichtenden Grundrechtskatalogen von den jeweiligen [[Gesetzgebung|gesetzgebenden Versammlungen]] erlassen (z.B. die französische „Charte Constitutionelle“ von 1815 und die belgische Verfassung von 1831). In Deutschland ist die entsprechende Forderung nach mehr politischer Freiheit für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Text der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verwirklicht worden. Die kurze Phase von Grundrechtsansprüchen für alle Deutschen (Männer und Frauen) scheiterte bekanntlich an alten Gewohnheiten aus der langjährigen Regierungsform Monarchie von Gottes Gnaden. Der politische Populismus mit Hilfe der damals neuen technischen Medien von Funk und Film verhinderte den Erfolg der ersten deutschen Demokratie. Die deutschen [[Wahlrecht|Wähler und Wählerinnen]] entschieden sich 1933 mehrheitlich für eine antidemokratische Partei, die NSDAP.  
 
Nach der Französischen Revolution von 1789 wurden in Europa die ersten Staatsverfassungen mit verpflichtenden Grundrechtskatalogen von den jeweiligen [[Gesetzgebung|gesetzgebenden Versammlungen]] erlassen (z.B. die französische „Charte Constitutionelle“ von 1815 und die belgische Verfassung von 1831). In Deutschland ist die entsprechende Forderung nach mehr politischer Freiheit für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Text der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verwirklicht worden. Die kurze Phase von Grundrechtsansprüchen für alle Deutschen (Männer und Frauen) scheiterte bekanntlich an alten Gewohnheiten aus der langjährigen Regierungsform Monarchie von Gottes Gnaden. Der politische Populismus mit Hilfe der damals neuen technischen Medien von Funk und Film verhinderte den Erfolg der ersten deutschen Demokratie. Die deutschen [[Wahlrecht|Wähler und Wählerinnen]] entschieden sich 1933 mehrheitlich für eine antidemokratische Partei, die NSDAP.  
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Der zweite Versuch einer deutschen Staatsverfassung mit Grundrechtskatalog gelang ab 1949 dank der westlichen Besatzungsmächte, vor allem dank der U.S.A. Die vorübergehend kommunistisch bzw. sozialistisch regierten Gebiete in Ostdeutschland traten nach vierzig (40) Jahren diesem attraktiven „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ bei (siehe unter [[Neu]]). Die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 Abs. 3 GG verhindert (hoffentlich) für die Zukunft das erneute Scheitern der deutschen Staatsverfassung. Die [[Föderalismus|Gliederung des Bundes in Länder]], die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der demokratischen [[Gesetzgebung]] und die wesentlichen Grundsätze in Art. 1 GG (= Menschenwürde) und Art. 20 GG (= Verfassungsgrundsätze) sind nämlich unveränderlich!
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Der zweite Versuch einer deutschen Staatsverfassung mit Grundrechtskatalog gelang ab 1949 dank der westlichen Besatzungsmächte, vor allem dank der U.S.A. Die vorübergehend kommunistisch bzw. sozialistisch regierten Gebiete in Ostdeutschland traten nach vierzig (40) Jahren diesem attraktiven „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ bei (siehe unter [[Neu]]). Die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 Abs. 3 GG verhindert (hoffentlich) für die Zukunft das erneute Scheitern der deutschen Staatsverfassung. Die [[Föderalismus|Gliederung des Bundes in Länder]], die grundsätzliche Mitwirkung der [[Bundesländer]] bei der demokratischen [[Gesetzgebung]] und die wesentlichen Grundsätze in Art. 1 GG (= Menschenwürde) und Art. 20 GG (= Verfassungsgrundsätze) sind nämlich unveränderlich!
    
==Europäische Grundwerte==
 
==Europäische Grundwerte==
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