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Ein Vertretungsverbot besteht auch bei Rechtsgeschäften zwischen dem Betreuten und dem Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandten des Betreuers in gerader Linie (§ 1824 BGB).
 
Ein Vertretungsverbot besteht auch bei Rechtsgeschäften zwischen dem Betreuten und dem Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandten des Betreuers in gerader Linie (§ 1824 BGB).
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==Podcasts==
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-234-verbot-wenn-der-betreuer-nicht-vertreten-darf/ Podcast betroyt.de zum Vertretungsverbot nach § 1824 BGB]
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==