Die [[Betreuerbestellung]] ist keine endgültige Angelegenheit. Der Betreute kann [[Beschwerde]] gegen die Betreuung einlegen oder später deren Aufhebung beantragen. | Die [[Betreuerbestellung]] ist keine endgültige Angelegenheit. Der Betreute kann [[Beschwerde]] gegen die Betreuung einlegen oder später deren Aufhebung beantragen. |