Auch zum grenzüberschreitenden [[Zugriffsrecht|Zugriff]] auf die Daten in der deutschen elektronischen Patientenkurzakte bei einem Notfall wäre die Einwilligung des Versicherten notwendig. Zusätzlich ist erforderlich, dass der Versicherte zum Zeitpunkt der [[Heilbehandlung|Behandlung]] den Zugriff der nationalen eHealth-Kontaktstelle des Mitgliedstaats, in dem die Behandlung stattfindet, durch eine eindeutige bestätigende Handlung technisch freigibt. | Auch zum grenzüberschreitenden [[Zugriffsrecht|Zugriff]] auf die Daten in der deutschen elektronischen Patientenkurzakte bei einem Notfall wäre die Einwilligung des Versicherten notwendig. Zusätzlich ist erforderlich, dass der Versicherte zum Zeitpunkt der [[Heilbehandlung|Behandlung]] den Zugriff der nationalen eHealth-Kontaktstelle des Mitgliedstaats, in dem die Behandlung stattfindet, durch eine eindeutige bestätigende Handlung technisch freigibt. |