Wird die Heimbetreuungsbedürftigkeit verneint, werden Kosten für die Heimunterbringung aus Sozialhilfemitteln nicht übernommen. Es empfiehlt sich daher, den Hausstand erst aufzulösen, wenn Klarheit hinsichtlich dieser Frage besteht, da ansonsten die Probleme noch vielfältiger werden können. Es ist daher anzuraten, schon vor einer Heimaufnahme diese Fragen mit dem Sozialhilfeträger abzuklären, der hier idR den Amtsarzt einschalten wird. | Wird die Heimbetreuungsbedürftigkeit verneint, werden Kosten für die Heimunterbringung aus Sozialhilfemitteln nicht übernommen. Es empfiehlt sich daher, den Hausstand erst aufzulösen, wenn Klarheit hinsichtlich dieser Frage besteht, da ansonsten die Probleme noch vielfältiger werden können. Es ist daher anzuraten, schon vor einer Heimaufnahme diese Fragen mit dem Sozialhilfeträger abzuklären, der hier idR den Amtsarzt einschalten wird. |