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Die Verordnung über die [[Registrierung]] von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV) ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesjustizministerium (mit Zustimmung des Bundesrates) zur genaueren Regelung der [[Registrierung]] von [[Berufsbetreuer]]n erlassen hat.  
 
Die Verordnung über die [[Registrierung]] von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV) ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesjustizministerium (mit Zustimmung des Bundesrates) zur genaueren Regelung der [[Registrierung]] von [[Berufsbetreuer]]n erlassen hat.  
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Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des [[Sachkundenachweis]]es, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in {{Zitat de §|23|btog}} Abs. 4 und {{Zitat de §|24|btog}} Abs. 4 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es.
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Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des [[Sachkundenachweis]]es, als auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in {{Zitat de §|23|btog}} Abs. 4 und {{Zitat de §|24|btog}} Abs. 4 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es.
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Die Verordnung wurde am 8.7.2022 vom Bundesrat gebilligt und am 13.7.22 endgültig beschlossen. Inkraft Treten der Verordnung war gemeinsam mit dem [[Betreuungsorganisationsgesetz]] am 1.1.2023.  
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Die Verordnung wurde am 8.7.2022 vom Bundesrat gebilligt und am 13.7.22 endgültig beschlossen. Inkrafttreten der Verordnung war gemeinsam mit dem [[Betreuungsorganisationsgesetz]] am 1.1.2023.  
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*[[Rechtsanwalt]]
 
*[[Rechtsanwalt]]
 
*[[Betreuervorschlag]]
 
*[[Betreuervorschlag]]
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*[[Registrierung]]
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*[[Gesetzgebung]] in Deutschland
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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