Das Grundrecht auf Informationsfreiheit für alle Menschen schützt in Deutschland sowohl das gewollte Entgegennehmen von sogenannten „Newslettern“ über die eigene eMail-Adresse als auch das aktive Beschaffen von gesuchten Informationen durch eigene Recherchen auf Internetplattformen. Die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte negative Informationsfreiheit soll den Einzelnen vor ungewollt aufgedrängten Informationen bewahren. Die globale Internettechnik erfüllt diese rechtlichen Forderungen aus Europa technisch und völkerrechtlich weitgehend noch nicht. Das Europäische Recht bietet hier bisher den besten digitalen Verbraucherschutz. | Das Grundrecht auf Informationsfreiheit für alle Menschen schützt in Deutschland sowohl das gewollte Entgegennehmen von sogenannten „Newslettern“ über die eigene eMail-Adresse als auch das aktive Beschaffen von gesuchten Informationen durch eigene Recherchen auf Internetplattformen. Die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte negative Informationsfreiheit soll den Einzelnen vor ungewollt aufgedrängten Informationen bewahren. Die globale Internettechnik erfüllt diese rechtlichen Forderungen aus Europa technisch und völkerrechtlich weitgehend noch nicht. Das Europäische Recht bietet hier bisher den besten digitalen Verbraucherschutz. |