Digitale Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Selbstbestimmung]] | * [[Selbstbestimmung]] | ||
* [[Grundrechte]] | * [[Grundrechte]] | ||
| + | * [https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Bundesfachstelle Barrierefreiheit] | ||
| + | * [https://www.deutschland-barrierefrei.de Plattform "Deutschland barrierefrei"] | ||
Version vom 12. August 2024, 09:56 Uhr
Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das Grundrecht der Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 GG gewähren. Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.