Digitale Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das Grundrecht der Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 GG gewähren.
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Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das Grundrecht der Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 GG gewähren. Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Selbstbestimmung]]
 
* [[Selbstbestimmung]]
 
* [[Grundrechte]]
 
* [[Grundrechte]]
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* [https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Bundesfachstelle Barrierefreiheit]
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* [https://www.deutschland-barrierefrei.de Plattform "Deutschland barrierefrei"]

Version vom 12. August 2024, 09:56 Uhr

Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das Grundrecht der Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 GG gewähren. Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Siehe auch