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Für den Betreuer ist die möglichst genaue Definition seines oder seiner Aufgabenkreise nicht ohne Bedeutung. Ist der Aufgabenkreis unklar, kann es zu [[Betreuerhaftung|Haftungstatbeständen]] nach § 179 BGB für den Betreuer kommen, wenn er außerhalb seines Aufgabenkreises Willenserklärungen abgibt.
 
Für den Betreuer ist die möglichst genaue Definition seines oder seiner Aufgabenkreise nicht ohne Bedeutung. Ist der Aufgabenkreis unklar, kann es zu [[Betreuerhaftung|Haftungstatbeständen]] nach § 179 BGB für den Betreuer kommen, wenn er außerhalb seines Aufgabenkreises Willenserklärungen abgibt.
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Ein Betreuer kann nicht bestellt werden für die Zustimmung zu einer Organspende, weil dies nicht dem Wohl des Betroffenen sondern allenfalls dem des Organempfängers dient (AG Mölln, LG Lübeck FamRZ 1995, 1232).
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Ein Betreuer kann nicht bestellt werden für die Zustimmung zu einer [[Organspende]], weil dies nicht dem Wohl des Betroffenen sondern allenfalls dem des Organempfängers dient (AG Mölln, LG Lübeck FamRZ 1995, 1232).
    
==Anderungen des Aufgabenkreises==
 
==Anderungen des Aufgabenkreises==
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