Für den Betreuer ist die möglichst genaue Definition seines oder seiner Aufgabenkreise nicht ohne Bedeutung. Ist der Aufgabenkreis unklar, kann es zu [[Betreuerhaftung|Haftungstatbeständen]] nach § 179 BGB für den Betreuer kommen, wenn er außerhalb seines Aufgabenkreises Willenserklärungen abgibt. | Für den Betreuer ist die möglichst genaue Definition seines oder seiner Aufgabenkreise nicht ohne Bedeutung. Ist der Aufgabenkreis unklar, kann es zu [[Betreuerhaftung|Haftungstatbeständen]] nach § 179 BGB für den Betreuer kommen, wenn er außerhalb seines Aufgabenkreises Willenserklärungen abgibt. |