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Rund 7 % aller neu bestellten Betreuungen werden durch Rechtsanwälte geführt. Statthaft ist dies nach §  14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO.
 
Rund 7 % aller neu bestellten Betreuungen werden durch Rechtsanwälte geführt. Statthaft ist dies nach §  14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO.
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Auch bei einer Bestellung eines Anwaltes muss in jedem Einzelfall die Beruflichkeit der Betreuungsführung im Bestellungsbeschluss aufgenommen werden, damit ein Vergütungsanspruch nach dem VBVG besteht (§ 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Hierbei kann die eigentlich als Mindestzahl von 11 vorgesehene Fallzahl auch unterschritten sein.
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Auch bei einer Bestellung eines Anwaltes musste bis 31.12.22 in jedem Einzelfall die Beruflichkeit der Betreuungsführung im Bestellungsbeschluss aufgenommen werden, damit ein Vergütungsanspruch nach dem VBVG besteht (§ 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Hierbei konnte die eigentlich als Mindestzahl von 11 vorgesehene Fallzahl auch unterschritten sein. Seit 1.1.23 sind nur nach §§ 23 ff BtOG registrierte Personen beruflich tätig. Das gilt auch für Anwälte.
    
Rechtsprechung:
 
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Ein Rechtsanwalt, der zum Betreuer ernannt wurde, weil rechtlich schwierige Probleme (hier Scheidung und Scheidungsfolgen) und überdurchschnittliche Schwierigkeiten im Umgang mit dem Betroffenen zu bewältigen sind, ist auch dann Berufsbetreuer, wenn er nur noch eine weitere Betreuung führt.  
 
Ein Rechtsanwalt, der zum Betreuer ernannt wurde, weil rechtlich schwierige Probleme (hier Scheidung und Scheidungsfolgen) und überdurchschnittliche Schwierigkeiten im Umgang mit dem Betroffenen zu bewältigen sind, ist auch dann Berufsbetreuer, wenn er nur noch eine weitere Betreuung führt.  
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Anwälte erhalten üblicherweise die 3. Vergütungsstufe nach § 4 VBVG (44 Euro/Stunde).  Sofern sie ihm Rahmen der Betreuertätigkeit typisch anwaltliche Tätigkeiten verrichten, können sie diese - ohne Kürzung der Pauschalvergütung - nach § 4 Abs. 2 VBVG i.V.m. § 1835 Abs. 3 BGB als Aufwendungsersatz für berufliche Dienste abrechnen. Ist der Betreute mittellos, muss der Anwaltsbetreuer zuvor einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
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Anwälte erhalten üblicherweise die VBVG-Vergütung nach Tabelle 3.  Sofern sie ihm Rahmen der Betreuertätigkeit typisch anwaltliche Tätigkeiten verrichten, können sie diese - ohne Kürzung der Pauschalvergütung - nach § 11 VBVG i.V.m. § 1877 Abs. 3 BGB als Aufwendungsersatz für berufliche Dienste abrechnen. Ist der Betreute mittellos, muss der Anwaltsbetreuer zuvor einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
    
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