Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die in § 22 [[BTOG]] gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen [[Betreuer (ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuern]] und ihren [[Betreuungsverein]]en soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten:
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Die in § 22 [[BtOG]] gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuern]] und ihren [[Betreuungsverein]]en soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten:
  
 
*Einführung und Fortbildung über die Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis der Betreuungsführung in Deutschland
 
*Einführung und Fortbildung über die Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis der Betreuungsführung in Deutschland
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*Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im [[Betreuungsverein]] für den Ehrenamtlichen
 
*Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im [[Betreuungsverein]] für den Ehrenamtlichen
  
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*Bereitschaft zur Übernahme einer [[Verhinderungsbetreuung]] durch den [[Betreuungsverein]] bei vorübergehendem Ausfall des Ehrenamtlichen
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*Bereitschaft zur Übernahme einer [[Verhinderungsbetreuer|Verhinderungsbetreuung]] durch den [[Betreuungsverein]] bei vorübergehendem Ausfall des Ehrenamtlichen
  
 
*Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den [[Betreuungsverein]] und Hinweis auf das Widerrufsrecht
 
*Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den [[Betreuungsverein]] und Hinweis auf das Widerrufsrecht

Version vom 26. Juni 2024, 11:22 Uhr

Die in § 22 BtOG gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen ehrenamtlichen Rechtsbetreuern und ihren Betreuungsvereinen soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten:

  • Einführung und Fortbildung über die Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis der Betreuungsführung in Deutschland
  • Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im Betreuungsverein für den Ehrenamtlichen
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den Betreuungsverein und Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die Betreuungsbehörde
  • Persönliche Wünsche des Ehrenamtlichen bezüglich der möglichen Betreuungsübernahmen hinsichtlich individueller Faktoren wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Krankheitsbild, Vermögenslage, Wohnsituation, Wohnort

Siehe auch